Das Hönnetal – ein landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereich

Der geltende Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) benennt und beschreibt die bedeutenden Kulturlandschaften Nordrhein-Westfalens und folgt damit fachlichen Vorarbeiten der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) aus dem Jahr 2007. In diesem Fachbeitrag werden insgesamt acht bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche in der Kulturlandschaft „21 Sauerland“ identifiziert, von denen zwei als „landesbedeutsam“ eingeschätzt werden: Die Briloner Hochfläche und der Raum Schmallenberg.

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Das Hönnetal wird lediglich als Teil des Kulturlandschaftsbereichs Raum Iserlohn – Altena – Lüdenscheid, Lennetal und Kalkbereich zwischen Hagen und Balve/Hönnetal aufgeführt. Diese Einstufung hat offenkundig keinerlei Konsequenz für den Schutz des Tals vor dem Zugriff der Kalkindustrie.

Die Stiftung Hönnetal regt an, das Hönnetal mittelfristig in die Liste der landesbedeutsamen Kulturlandschafts-bereiche im Landesentwicklungsplan NRW aufzunehmen und es unter Wahrung seines kulturlandschaftlichen Wertes zu entwickeln.

Uns geht es nicht um eine museale Unterschutzstellung, sondern um eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Tals unter Berücksichtigung der kontroversen Nutzungen aus jüngerer Zeit: Die Einrichtung einer Rüstungsfabrik zur Produktion von Flugbenzin in der Endphase des zweiten Weltkriegs und die industrielle Verwertung des Tals im Kalktagebau. Das hohe Potential als archäologische und paläontologische Fundstätte sollte berücksichtigt werden.1

Das Hönnetal ist aus unserer Sicht eine historische Kulturlandschaft ersten Ranges und ein Vorranggebiet für den Erhalt des landschaftlichen kulturellen Erbes in NRW. Deshalb braucht es eine ganzheitliche Sichtweise, die nicht allein auf den Naturschutz abzielt, sondern auch die kulturhistorischen Werte des Hönnetals mit einbezieht. Vorrangig ist der konsequente Schutz dieser Kulturland- schaft und ihres Landschaftsbildes vor weiterer Zerstörung2.

1 Vgl. dazu Grundsatz 3-2 des Landesentwicklungsplans: „Landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sollen unter Wahrung ihres besonderen kulturlandschaftlichen Wertes entwickelt werden. Ihre wertgebenden Elemente und Strukturen sollen als Zeugnisse des nordrhein-westfälischen landschafts-, bau- und industriekulturellen Erbes erhalten werden. Ihre landesbedeutsamen archäologischen Denkmäler und Fundbereiche sollen gesichert oder vor notwendigen Eingriffen erkundet und dokumentiert werden.“  

2 Die ganzheitliche Sichtweise auf Natur und Kultur war für die Aktivisten der spektakulären Rettungsaktion zu Beginn des letzten Jahrhunderts selbstverständlich. Diese „Schutzaktion“ zur Rettung der Felspartien des Hönnetals „auf ewige Zeit“ wurde nach dem 1. Weltkrieg erfolgreich abgeschlossen, eine der frühesten Bürgerinitiativen in Deutschland.

Man glaubte damals, die Schönheit des Hönnetals dauerhaft gesichert zu haben, in bestem Einvernehmen mit den wirtschaftlichen Interessen der Industrie. Niemand konnte sich vorstellen, in welch rasender Geschwindigkeit die Landschaft des Hönnetals in unmittelbarer Nachbarschaft dieser Felspartien nur wenige Jahrzehnte später zerstört wurde. Nach dem 2. Weltkrieg geriet die Schutzaktion in Vergessenheit. Die Wirtschaftsinteressen dominierten.

Schon vor diesem historischen Hintergrund sollte dem Hönnetal eine privilegierte Stellung zukommen – als herausragendes Beispiel und und Vorbild bürgerschaftlichen Engagements zum Schutz der Natur.

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Lokalzeit vom 27.11.2023 –  Streit um Steinbruch-Erweiterung im Hönnetal

Zwischenzeitlich wurde auch der weitergehende Vorschlag unterbreitet, das Hönnetal als Nationales Naturmonument (NNM) auszuweisen und auf diese Weise nachhaltig zu schützen.

Nationale Naturmonumente sind nach § 24 Bundesnaturschutz-gesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die “(1) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und (2) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind”. Nationale Naturmonumente genießen einen besonderen Schutzstatus. Ein Nationales Naturmonument schützt jedoch nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern in gleicher Weise wichtige Zeugnisse der Natur- und Kulturgeschichte, und trägt damit zu mehr Naturverstehen und Naturerleben für viele Menschen bei (vgl. umwelt.nrw – Nationale Naturmonumente).

Der Schutz würde über die bereits eingetragenen großflächigen FFH-Gebiete hinaus auch die historisch und kulturell bedeutsamen Monumente umfassen: Die Burg und Mühle Klusenstein mit den berühmten Felsformationen des Hönnetals, den Geschichtspark Balve mit Balver Höhle, Luisenhütte, Schloss Wocklum und der Wallburg, das Felsenmeer in Hemer, die Heinrichshöhle und Gut Bäingsen, das Gut Rödinghausen, den Oberrödinghauser Hammer und nicht zuletzt die historisch bedeutsamen Relikte der NS-Zeit in den Kalksteinbrüchen, im Biebertal und Sanssouci.

Eine der frühesten Naturschutzaktionen Deutschlands, die “Schutzaktion zur Erhaltung der Schönheit des Hönnetals”, die bereits vor gut 100 Jahren initiiert wurde, ist dauerhaft mit dem Hönnetal verbunden. 

Wie kann die Stiftung Hönnetal beitragen?

Die Stiftung Hönnetal kann dazu beitragen, dieses großartige Projekt Wirklichkeit werden zu lassen.

Die Aufgabe wäre in erster Linie der Schutz von Flora und Fauna des Hönnetals in Verbindung mit einem wirksamen Management zur Nutzung und Pflege der einzigartigen historischen und kulturellen Monumente. Eine wirksame Steuerung des Besucherverkehrs ist in anderen Projekten vergleichbarer Art gelungen und auch im Hönnetal möglich.

Angesichts der Mehrfachbelastung dieses wertvollen Ökotops durch Verkehr, Kalkindustrie und „Besucherdruck“ ist ein kluges Management schon heute dringend geboten. Die zuständigen Behörden im Märkischen Kreis sind hier aus unserer Sicht überfordert.

Pressespiegel

Mit aller Kraft gegen die Zerstörung – Beitrag Come on vom 14.11.2023

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